Wenn Sie eine Lizenz als Berufspilot erwerben möchten, sich in der Ausbildung dazu befinden oder bereits eine solche besitzen, benötigen Sie ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 entsprechend der
Durchführungsverordnung (EU) 2019/27 und
Acceptable Means of Compliance (AMC) and Guidance Material (GM)
Die Erstuntersuchung muss in einem Aero Medical Center durchgeführt werden, sie beinhaltet immer:
Finden sich hierbei Auffälligkeiten, können weitere Untersuchungen erforderlich werden.
Die Erneuerungsuntersuchung erfolgt nach reduzierten Kriterien.
Zur Untersuchung mitbringen:
Ausweis, vorhandene Lizenzen, vorheriges Zeugnis (bei Verlängerungsuntersuchung), Brillenpass,
bei Vorerkrankungen Krankenhaus- oder Arztberichte
12 Monate
6 Monate ab Vollendung 60. Lebensjahr
6 Monate ab Vollendung 40. Lebensjahr wenn Single-Commercial-Pilot-Passenger-Transportation
RXO = regelmäßige augenfachärztliche Untersuchungen erforderlich
wenn die Dioptrien bestimmte Grenzwerte überschreiten, müssen regelmäßige augenfachärztliche Untersuchungen vorgenommen werden. Dies muss durch den Eintrag RXO im Tauglichkeitszeugnis festgelegt werden.
Es gelten folgende Werte:
Bei diesen Werten muss die augenfachärztliche Untersuchung alle fünf Jahre erfolgen.
Bei diesen Werten muss die augenfachärztliche Untersuchung alle zwei Jahre erfolgen.
Da die Tauglichkeitszeugnisse über das Übermittlungsprogramm (EMPIC) des Luftfahrt-Bundesamtes gedruckt werden, müssen wir den Eintrag RXO mit Vorlage eines augenärztlichen Untersuchungsbefundes genehmigen lassen.
Die Genehmigung erfordert ein bis zwei Tage, sodass wir das Zeugnis nicht sofort mitgeben können.
VERWEISUNG
Wenn der Bewerber die geforderten Mindeststandards nicht erfüllt, muss entsprechend der Durchführungsverordnung eine Verweisung an das Luftfahrt-Bundesamt erfolgen.
Der flugmedizinischenSachverständige erstellt ein Auflagenblatt, in dem die erforderlichen Auflagen und Kontrolluntersuchungen festgelegt werden.
Dieser Vorschlag wird dem Luftfahrt-Bundesamt als Vorschlag übermittelt, dann muss die Zustimmung der Behörde abgewartet werden.
Das Tauglichkeitszeugnis wird nach der Entscheidung vom Luftfahrt-Landesamt ausgestellt.
ONLINE-ANTRAG für Tauglichkeitszeugnis T1
Sie können den Antrag für die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses über eine gesicherte Verbindung „online“ ausfüllen. Nach Ausfüllen des Antrags erhalten Sie einen Code, den Sie bitte zur Untersuchung mitbringen.
Wenn Sie bereits einen Fliegerarzt (AME) ausgewählt haben, erhält der ebenfalls den Code.
Mit diesem Code kann dann Ihr Antrag geöffnet werden.
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