Wenn Sie eine Lizenz als Privatpilot erwerben möchten, sich in der Ausbildung dazu befinden oder bereits eine solche besitzen, benötigen Sie ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 entsprechend der
Durchführungsverordnung (EU) 2019/27 und
Acceptable Means of Compliance (AMC) and Guidance Material (GM)
Erst- / Erneuerungs- und Verlängerungsuntersuchungen können von jedem AME (Fliegerarzt) durchgeführt werden.
Diese Untersuchung beinhaltet:
Zur Untersuchung mitbringen:
Ausweis, vorhandene Lizenzen, vorheriges Zeugnis (falls Verlängerungs- oder Erneuerungsuntersuchung), Brillenpass
bei Vorerkrankungen Krankenhaus- oder Arztberichte.
Gültigkeitsdauer und Untersuchungsintervalle Tauglichkeitsklasse 2
24 Monate
12 Monate ab Vollendung 50. Lebensjahr
Konsultation
Wenn der Bewerber die geforderten Mindeststandards nicht erfüllt, erfolgt eine Konsultation nach der Verfahrensanweisung des Luftfahrt-Bundesamtes.
Es wird in Form eines Vorschlags für das Luftfahrt-Bundesamt ein Auflagenblatt erstellt, in dem die erforderlichen Auflagen und Kontrolluntersuchungen festgelegt werden.
Dieser Vorschlag wird dem Luftfahrt-Bundesamt übermittelt, dann muss die Zustimmung der Behörde abgewartet werden.
ONLINE-ANTRAG für Tauglichkeitszeugnis T2
Sie können den Antrag für die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses über eine gesicherte Verbindung „online“ ausfüllen. Nach Ausfüllen des Antrags erhalten Sie einen Code, den Sie bitte zur Untersuchung mitbringen.
Wenn Sie bereits einen Fliegerarzt (AME) ausgewählt haben, erhält der ebenfalls den Code.
Mit diesem Code kann dann Ihr Antrag geöffnet werden.
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