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INFO PILOTEN

FRISTVERLÄNGERUNG FÜR MEDICALS UND LIZENZEN (Bei Auflagen im Medical nicht gültig)

Freistellungen von den Vorschriften der  VO ( EU) 2018/1139 und Ihren Durchführungsverordnungen

(Luftfahrt-Bundesamt)


FRISTVERLÄNGERUNG FÜR LIZENZEN DURCH REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART

Allgemeinverfügung zur Verlängerung der Gültigkeit von Lizenzen

(Regierungspräsidium Stuttgart)


MELDEPFLICHT BEIM FLIEGERARZT

Wann muss ein Pilot sich bei seinem Fliegerarzt melden?

(a) Lizenzinhaber dürfen die Rechte in Verbindung mit ihrer Lizenz und damit zusammenhängenden Berechtigungen oder Zeugnissen nicht ausüben, wenn sie

(1)  sich einer Einschränkung ihrer Tauglichkeit bewusst sind, die es ihnen unmöglich machen könnte, diese Rechte sicher auszuüben

(2) Ein verschreibungspflichtiges oder nicht verschreibungspflichtiges Mittel einnehmen oder anwenden, das sie in der sicheren Ausübung der mit der geltenden Lizenz verbundenen Rechte beeinträchtigen könnte oder

(3)  sich einer ärztlichen, chirurgischen oder sonstigen Maßnahme unterziehen, die die Flugsicherheit beeinträchtigen könnte

 
(b) Lizenzinhaber Inhaber müssen Sie zudem unverzüglich medizinisch beraten lassen, wenn sie

(1) sich einem chirurgischen Eingriff oder einer invasiven Behandlung unterziehen,

(2)  mit der regelmäßigen Einnahme von Arzneimitteln begonnen haben

(3)  eine erhebliche Verletzung erlitten haben, die es ihnen unmöglich gemacht hat, als Mitglied einer Flugbesatzung tätig zu sein

(4)  an einer erheblichen Erkrankung gelitten haben, die es ihnen unmöglich gemacht hat, als Mitglied einer Flugbesatzung tätig zu sein

(5) schwanger sind

(6) in ein Krankenhaus oder eine Klinik eingewiesen worden sind oder

(7)  erstmals eine Sehhilfe tragen müssen.





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